Kirchenverwaltung St. Ägidius

Die KV wird auf sechs Jahre gewählt. Sie ist verantwortlich für die Vermögensangelegenheiten, den Haushaltsplan, die Gebäude, für die Einrichtungen der Pfarrei sowie die Personalangelegenheiten in der Pfarrei und ihren Einrichtungen. Vorsitzender der Kirchenverwaltung ist der Pfarrer und in Kooperation mit dem Pfarrer der Verwaltungsleiter, geleitet wird das Gremium vom Kirchenpfleger oder der Kirchenpflegerin.

Der Kirchenverwaltung von St. Ägidius gehören an: