Firmung 2021
Weitere Informationen zur Firmvorbereitung und Firmung im Jahr 2021 folgen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unseren Gemeindereferenten Detlef Glaser.
Firmung allgemein
In der Firmung bestätig der Firmling nochmals seinen Willen als Christ in der Gemeinschaft der Kirche zu leben. Er bekommt dazu wie in der Taufe den Hl. Geist durch Handauflegung und Salbung mit Chrisam als Gabe Gottes zugesprochen. Teil der Firmfeier ist die Erneuerung des Taufversprechens. Das Sakrament der Firmung hat aber auch den Charakter der Beauftragung. Der Bischof oder dessen Vertreter beauftragt den Firmling, im Geist Jesu zu leben und aus diesem Geist Welt und Kirche mit zu gestalten.
Wir sprechen in unserer Pfarreiengemeinschaft Jugendliche im Alter von ca. 14 Jahren an, ob sie gefirmt werden wollen. Voraussetzung zum Empfang der Firmung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs.
Erwachsene, die gefirmt werden möchten, wenden sich bitte an die Pfarrer. Hier ist jeweils ein Weg im Einzelfall zu suchen.
Firmpate
Der Firmpate muss die gleichen Anforderungen erfüllen wie der Taufpate. Er muss katholisch und gefirmt sein und sollte mindestens 16 Jahre alt sein. Außerdem darf er nicht durch eine Kirchenstrafe an der vollen Gemeinschaft in der Kirche gehindert sein. Firmlinge, die keine geeignete Person als Pate/Patin finden, können eine Person ihres Vertrauens als Firmzeugen benennen.
Can 893 § 2: „Es empfiehlt sich, dass als Pate herangezogen wird, wer denselben Dienst bei der Taufe übernommen hat.“