Firmung 2024 / 2025
Die Firmung hat am 19. Oktober 2024 um 15:30 Uhr in St. Martin Aystetten durch Domkapitular Armin Zürn stattgefunden.
Am Samstag, 16. November 2024 um 18 Uhr in St. Raphael, Neusäß – Steppach werden 10 weitere Firmlinge durch Domkapitular Armin Zürn gefirmt.
2025 wird der Jahrgang September 2010 bis August 2011 um Ostern herum persönlich angeschrieben, wenn die Jugendlichen katholisch in unserer Pfarreiengemeinschaft gemeldet sind.
Der Firmtermin wird am Sonntag, 12.Oktober 2025 um 10 Uhr in St. Raphael, Neusäß – Steppach, Firmspender wird Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger sein.
Firmung allgemein
In der Firmung bestätig der Firmling nochmals seinen Willen als Christ in der Gemeinschaft der Kirche zu leben. Er bekommt dazu wie in der Taufe den Hl. Geist durch Handauflegung und Salbung mit Chrisam als Gabe Gottes zugesprochen. Teil der Firmfeier ist die Erneuerung des Taufversprechens. Das Sakrament der Firmung hat aber auch den Charakter der Beauftragung. Der Bischof oder dessen Vertreter beauftragt den Firmling, im Geist Jesu zu leben und aus diesem Geist Welt und Kirche mit zu gestalten.
Wir sprechen in unserer Pfarreiengemeinschaft Jugendliche im Alter von ca. 14/15 Jahren an, ob sie gefirmt werden wollen. Voraussetzung zum Empfang der Firmung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs.
Erwachsene, die gefirmt werden möchten, wenden sich bitte an die Pfarrer. Hier ist jeweils ein Weg im Einzelfall zu suchen.
Firmpate
Der Firmpate muss die gleichen Anforderungen erfüllen wie der Taufpate. Er muss katholisch und gefirmt sein und sollte mindestens 16 Jahre alt sein. Außerdem darf er nicht durch eine Kirchenstrafe an der vollen Gemeinschaft in der Kirche gehindert sein. Firmlinge, die keine geeignete Person als Pate/Patin finden, können eine Person ihres Vertrauens als Firmzeugen benennen.
Can 893 § 2: „Es empfiehlt sich, dass als Pate herangezogen wird, wer denselben Dienst bei der Taufe übernommen hat.“